WEG-Verwaltung ist Vertrauenssache und die Wahl eines neuen Verwalters allemal.
Damit Ihnen eine größtmögliche Sicherheit gewährleistet ist und weil wir von unserer Arbeit überzeugt sind, bieten wir Ihnen neben einer kurzen Vertragslaufzeit von 2 Jahren bei der ersten Bestellung auch ein Sonderkündigungsrecht in dieser Zeit. Wir sind darin ausgebildet, Ihnen den Ablauf, sowohl im Innenverhältnis, als auch im Außenverhältnis, so einfach und angenehm wie möglich zu gestalten.
Hierbei sind folgende Kernaufgaben ausschlaggebend:
– die Beschlüsse der Wohnungseigentümer durchführen.
– dafür sorgen, dass die Hausordnung eingehalten wird.
– Maßnahmen für ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums treffen.
– die gemeinschaftlichen Gelder verwalten (natürlich getrennt vom eigenen Vermögen und dem anderer Gemeinschaften).
– Willenserklärungen und Zustellungen entgegennehmen.
– sich um die Verträge mit Öl- oder Gaslieferanten, Handwerkern, Technikern oder Reinigungskräften kümmern.
– die Jahresabrechnung aller Hausgelder übernehmen.
– die Instandhaltungsrücklagen verwalten.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot, passend zu den Wünschen der Eigentümergemeinschaft.